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Private Hautarztpraxis
Dr. Dagmar Rohde

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Gesundheitspolitische Schlagwörter von S-Z

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Schätzerkreis: setzt sich aus Vertretern von Bundesgesundheitsministerium, BVA und Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung zusammen. Die Experten sollen voraussagen, wie sich die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Krankenkassen sowie die Ausgaben für Ärzte, Kliniken und Arzneimittel entwickeln.

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Zusatzbeitrag: Jede Krankenkasse erhält Geld aus dem Gesundheitsfonds. Reicht das Geld nicht zur Deckung der Ausgaben, kann die Krankenkasse ab 1.1.2009 einen Zusatzbeitrag bis zu einer Höhe von 8 Euro von ihren Versicherten erheben. Übersteigt er die Summe von 8 Euro, greift die Überforderungsklausel. Sie regelt, dass der Zusatzbeitrag maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens eines Versicherten betragen darf.

Zuzahlung bei Arzneimitteln: Die Zuzahlung zu Arzneimitteln beträgt 10% des Apothekenverkaufspreises, höchstens aber 10 Euro und mindestens 5 Euro. Kostet das Medikament weniger als 5 Euro, bezahlt der Patient dessen vollen Preis.

Redaktion e|pat|in®


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